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OCG NRW

§ 8 Bankhalterspiele

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/OCG%20NRW/8#abs-1 (1) Bankhalterspiele sind solche Spiele, bei denen die Veranstalterin oder der Veranstalter ein zufallsabhängiges Gewinn- und Verlustrisiko trägt und bei denen sie oder er durch die Spielregeln einen Vorteil gegenüber den Teilnehmerinnen oder den Teilnehmern hat, insbesondere Roulette, Baccara, Black Jack, Varianten des Pokerspiels, bei denen die Veranstalterin oder der Veranstalter ein zufallsabhängiges Gewinn- und Verlustrisiko trägt, sowie Trente et quarante.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/OCG%20NRW/8#abs-2 (2) Kein Bankhalterspiel liegt insbesondere vor, wenn die Veranstalterin oder der Veranstalter ausschließlich eine Plattform für gegeneinander spielende Spielerinnen oder Spieler zur Verfügung stellt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/OCG%20NRW/8#abs-3 (3) Virtuelle Automatenspiele im Sinne des § 3 Absatz 1a Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 sind keine Bankhalterspiele.

§ 7 § 9